Ist man Pflichtmitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse, wird man ohne Antrag Mitglied der Pflegekasse. Bei einer freiwilligen Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse, kann man sich zwischen einer sozialen und privaten Pflegeversicherung entscheiden. Dazu bedarf es einem Antrag bei der Krankenkasse. Eine private Pflegeversicherung schließt man als privat Krankenversicherter ab.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.