Grabarten

Wahlgräber

Das Wahlgrab ist die traditionellste Grabstelle. Die gräber haben verschiedene Breiten. Ja nach Freidhofsordnung können diese frei bepflanzt werden.
Nach Ablauf des Nutzungszeitraumes können die Gräber wieder erworben werden. Die Stelle kann fast unbegrenzt nachgekauft werden. Die Reservierung eines Wahlgrabs ist (auch vor dem Todesfall) möglich. Bei einem Wahlgrab können Sie die Stelle bzw. Laage aus den zur Verfügung stehenden Fläche frei wählen.
Beim Aussuchen einer Stelle sollten Sie darauf achten, dass das Grab nicht an großen Bäumen und in der prallen Sonne liegt. Das erleichtert die Grabpflege.



Einzelgräber / Reihengräber

Die Einzelgräber sind in einer reihe angelegt und haben gleiche Abmessungen.
Die Grabstelle wird nach der Reihenfolge der Beisetzung vergeben, sodass eine Reservierung nicht möglich ist.
Nach Ablauf des Pachtvertrages kann das Nutzungsrecht der Grabstätte nicht verlängert werden.



Standardgräber / Rasengräber

Wahl und Reihengräber werden als Standard- und Rasengräber angeboten.
Bei Standardgräbern muss sich der Nutzungsberechtigte um die Pflege und Unterhaltung des Grabes kümmern.
Bei Rasengräbern muss dieser nur 1/3 des Grabes pflegen und unterhalten. Der Rest wird vom Friedhof mit Rasen besetzt.



Gemeinschaftsgrab

Gemeinschaftsgräber sorgen für Anonymität. Der Platz der Beisetzung ist nicht gekennzeichnet.
Die Asche der Verstorbenen wird im Rasen vergraben. Auf Wunsch kann das Grab aber mit einem Namensschild versehen werden.