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Pflege 2022: Das ändert sich ab Januar

Mit dem neuen Jahr kommen auch einige Veränderungen in der Pflege. Ab 01.01.2022 gibt es für verschiedene Pflegeleistungen mehr Geld sowie Erleichterungen. Die ursprünglich geplante, große Pflegereform 2022 wurde allerdings nicht auf den Weg gebracht. Stattdessen gab es kleine Verbesserungen in mehreren Bereichen der Pflege. pflege.de informiert Sie über die wesentlichen Inhalte der neuen Pflegereform und wie Sie diese für sich nutzen können.

Die Vorteile im Überblick
  • stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse von Demenzkranken

  • im Durchschnitt höhere Leistungen

  • neue Begutachtungskriterien

  • Angleichung der Leistungen an die Preisentwicklung

  • insgesamt mehr verfügbare Gelder für die Pflege

Laut Bundesministerium für Gesundheit werden viele Pflegebedürftige durch die bevorstehende Pflegestufen Reform eine Verbesserung ihrer finanziellen Lage erfahren. Niemand werde durch die Pflegereform schlechter gestellt als zuvor.

Die fünf Pflegegrade

Die Umstellung von drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade erfolgt voraussichtlich nach folgendem Modell. Unter die Rubrik “eingeschränkte Alltagskompetenz” fallen vor allem Demenzkranke.

Alte Pflegestufe

Pflegegrad seit 2017

0

Pflegegrad 2

1

Pflegegrad 2

1 + eingeschränkte Alltagskompetenz

Pflegegrad 3

2

Pflegegrad 3

2 + eingeschränkte Alltagskompetenz

Pflegegrad 4

3

Pflegegrad 4

3 + eingeschränkte Alltagskompetenz

Pflegegrad 5

Härtefall

Pflegegrad 5

Welche Leistungen stehen mir ab 2022 zu?

Ziel des Bundesgesundheitsministeriums für 2022: Die Pflege zuhause soll finanziell besser ausgestattet werden. Aus diesem Grund gibt es ab dem 01.01.2022 eine Erhöhung der Pflegesachleistungen von fünf Prozent. In Geldbeträgen sieht das dann bei den jeweiligen Pflegegraden so aus:

Leistungen seit 2022

PG 1

PG 2

PG 3

PG 4

PG 5

Pflegegeld

125 €

316 €

545 €

728 €

901 €

Pflegesachleistungen

0 €

724 €

1363 €

1693 €

2095 €

Tages- & Nachtpflege

0 €

724 €

1363 €

1693 €

2095 €

Vollstationäre Pflege

125 €

770 €

1262 €

1775 €

2005 €

PG = Pflegegrad

Das Neue Begutachtungsassessment (NBA)

Der Begriff des Neuen Begutachtungsassessment (NBA) hört sich erst einmal überwältigend an. Doch dahinter steckt nichts anderes als ein neues System der Begutachtung, das mit dem Pflegestärkungsgesetz II angewandt wird. Es wird weiterhin bewertet, inwiefern die Pflegebedürftigen in der Lage sind, ihren Alltag selbst zu gestalten. Generell soll die Selbstständigkeit das neue Kriterium bei der Einstufung sein, und zwar nicht mehr nur auf körperlicher Ebene, sondern auch in Bezug auf die geistige Verfassung.

Was neu ist: Die bisherige Zeitmessung wird verändert, außerdem treten neue Messmethoden an diese Stelle. Die minutengenaue Messung wird im Neuen Begutachtungsassessment (NBA) nun nur noch eine kleine Rolle spielen, sondern die Pflegebedürftigen werden ganzheitlich im Bezug auf ihre Selbstständigkeit bewertet. Dies geschieht mit Hilfe einer Punktevergabe. Auf einer Skala von 0 bis 100 wird dann eine Einteilung in eine der fünf Pflegegrade vorgenommen. Dies gilt natürlich nur für die neuen Fälle von Pflegebedürftigen.

Die Begutachtungskriterien im Überblick

Im Neuen Begutachtungsassessment (NBA) werden die folgenden sechs Bereiche begutachtet. Für jeden Pflegegrad gibt es in diesen sechs Bereichen Richtwerte, an denen sich die Begutachter bei der Bewertung richten können.

1) Hilfen bei Alltagsverrichtungen
Wie viel Zeit wird für die alltäglichen Verrichtungen aufgewendet?

2) Psychosoziale Unterstützung
Welcher Hilfebedarf besteht im Hinblick auf psychosoziale Unterstützung?

3) Nächtlicher Hilfebedarf
Wie viel Unterstützung ist während der Nacht nötig?

4) Präsenz am Tag
Über welche Zeitspanne kann der oder die Pflegebedürftige tagsüber alleine gelassen werden?

5) Unterstützung beim Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen
Wie viel Unterstützung ist im Bereich der krankheitsbedingten Anforderungen (z. B. bei der Medikamentengabe oder dem Verbandswechsel) notwendig?

6) Organisation der Hilfen
Wer übernimmt die Hilfeleistungen? Gibt es Angehörige, die die Pflege übernehmen, oder muss ein professioneller Pflegedienst in Anspruch genommen werden?

Welche Voraussetzungen gelten für die Pflegegrade?

Natürlich gibt es weiterhin bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Doch diese richten sich nicht mehr nur nach dem Zeitaufwand für die Pflegemaßnahmen, sondern generell an der Selbstständigkeit der Betroffenen. Dennoch gibt es einige Anhaltspunkte, welche Voraussetzungen für welchen Pflegegrad vorliegen müssen. Die Einteilung in erfolgt, wie auch schon jetzt, durch einen unabhängigen Prüfer seitens der Krankenkassen. Mit dieser Aufgabe betraut ist derzeit der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK).

In dieser Tabelle bekommen Sie einen Überblick darüber, welche Voraussetzungen für welche Pflegegrade erfüllt werden müssen. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei bisher lediglich um grobe Richtwerte handelt, die sich aufgrund einer ersten Analyse des Testverfahrens des Bundesministeriums zum neuen Pflegestärkungsgesetz ergeben haben.

Pflegegrad

Grundpflege

Psychosoziale Unterstützung

Nächtliche Hilfen

Präsenz tagsüber

Pflegegrad 1

27-60 Minuten

bis 1x täglich

nein

nein

Pflegegrad 2

30-127 Minuten

bis 1x täglich

0-1x

nein

Pflegegrad 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz

8-58 Minuten

2-12x täglich

nein

weniger als 6 Stunden

Pflegegrad 3

131-278 Minuten

2-6x täglich

0-2x

weniger als 6 Stunden

Pflegegrad 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz

8-74 Minuten

6x täglich bis ständig

0-2x

6-12 Stunden

Pflegegrad 4

184-300 Minuten

2-6x täglich

2-3x

6-12 Stunden

Pflegegrad 4 mit eingeschränkter Alltagskompetenz

128-250 Minuten

7x täglich bis ständig

1-6x

rund um die Uhr

Pflegegrad 5 mit eingeschränkter Alltagskompetenz

24-279 Minuten

mind. 12x täglich

mind. 3x

rund um die Uhr

(Quelle: Analysen für die Entwicklung von Empfehlungen zur leistungsgerechten Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs)

Übersicht über die einzelnen Pflegegrade

Was sich beim Wechsel von Pflegestufen auf die Pflegegrade konkret ändert und was dann den entsprechenden Grad ausmacht, finden Sie im Nachfolgenden kurz aufgeführt. Grundsätzlich erfolgt die Einteilung mithilfe einer Skala mit (0-100 Punkte). Errechnet wird die Skala durch Punkte, die den einzelnen Faktoren der Einteilung zugeordnet werden. Die Faktoren finden Sie in der oben abgebildeten Tabelle.

Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5–26,5 Punkte)

Der Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe der Pflegebedürftigkeit und kommt für Menschen in Frage, die die Grundbedingungen für die Pflegestufe 0 bislang nicht erfüllt hatten. Das heißt, dass mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz prinzipiell mehr Menschen als Pflegebedürftige gelten und somit die Chance auf eine Unterstützung seitens der Pflegeversicherung haben.

Ein allgemeiner Irrtum ist, dass Menschen, die unter Pflegestufe 0 gefallen sind, nun in den Grad 1 eingeteilt werden. Wie oben schon verdeutlicht, befinden sich Menschen der Pflegestufe 0 ab 2017 im Grad 2.

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 – 47 Punkte)

Der Pflegegrad 2 entspricht der Pflegestufe 0 und der Pflegestufe 1 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz. Im Unterschied zu den Pflegestufen wird man dem Pflegegrad 2 bereits mit einem geringeren Zeitaufwand an Pflege zugeordnet, was ein Entgegenkommen gegenüber den Pflegebedürftigen ist. Es wird, genau wie in allen folgenden Pflegegraden, jedoch noch einmal zwischen Pflegebedürftigen mit und ohne eingeschränkter Alltagskompetenz unterschieden, was sich auch auf die Pflegeleistungen auswirkt.

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5 – 69,5 Punkte)

Dem Pflegegrad 3 entsprechen die noch bis Ende 2016 gültigen Pflegestufen 1 (mit eingeschränkter Alltagskompetenz) und 2 (ohne eingeschränkte Alltagskompetenz). Konsequenz ist, dass Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, die bislang unter die erste Pflegestufe gezählt wurden, nun von höheren Pflegeleistungen nutznießen können.

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (70 – 89,5 Punkte)

Menschen, die Pflegeleitungen der Pflegestufe 2 (mit eingeschränkter Alltagskompetenz) und 3 in Anspruch genommen hatten, werden nun dem Pflegegrad 4 zugeteilt. Wiederum bedeutet dies eine höhere Einstufung von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz.

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (ab 90 Punkte)

Der Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad. Diesem Grad werden Menschen zugeordnet, die zuvor der Pflegestufe 3 entsprachen beziehungsweise unter die Definition „Härtefall“ gefallen sind. Mit diesem Begriff werden Menschen bezeichnet, die einen außergewöhnlich hohen Pflegeaufwand erfordern. In diesem Grad wird hinsichtlich der Pflegeleistungen kein Unterschied zwischen Menschen mit und ohne eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten gemacht.

 (Quelle: Jedermann Gruppe http://www.jedermann-gruppe.de/pflegegrade-1-2-3-4-5-2017/)

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